Antrag auf Mitgliedschaft

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Zusatzinformationen

Familienangehörigen anlegen

Mit der nachfolgenden Funktion können Sie weitere Familienmitglieder erfassen, die zusammen mit dem Hauptkontakt einen Familienkontakt bilden. Dabei können mehrere Familienangehörige erfasst werden.

Beitragsauswahl

SEPA-Lastschriftmandat

Datenschutz & Einwilligungserklärung

Ich bestätige, alle vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß ausgefüllt zu haben, und erteile die Erlaubnis, den SEPA-Einzug für den ausgewählten Beitrag durchzuführen.


Festlegungen zur Beitragszahlung gemäß aktueller Beitragsordnung


Für die Aufnahme eines Mitgliedes wird eine einmalige Gebühr erhoben. Die Höhe der Aufnahmegebühr ist in der Beitragsordnung geregelt. Die Bankeinzüge zu den Mitgliedsbeiträgen erfolgen halbjährlich. Rücklaufkosten von Bankeinzügen durch die Geldinstitute werden den Mitgliedern in Rechnung gestellt. Selbstzahler überweisen den vollen Jahresbeitrag bis zum 31.03. des beitragspflichtigen Jahres selbständig. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, kann der Verein den Beitrag anmahnen. Der Stichtag für die Höhe des Beitrags gemäß Alter ist der 01.01. des beitragspflichtigen Kalenderjahres. Stichtage für die Beitragshöhe gemäß Leistungsklasse sind der 01.06. und der 01.12. des beitragspflichtigen Kalenderjahres (der Beitrag gilt ab dem 1. Spiel in der höheren Spielklasse in der laufenden Saison). Änderungen der Beitragshöhe gemäß Spielklasse und Alter erfolgen automatisch und ohne Information an den Beitragspflichtigen.